Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für Gruppenkurse:
Die Anmeldung zu Gruppenkursen muss schriftlich oder per E-mail erfolgen. Geht sie eine Woche oder später vor Kursbeginn ein, kann die Teilnahme nicht garantiert werden.
Die Anmeldung kann bis zu sieben Tagen vor Kursbeginn nur schriftlich (auch per E-mail) abgesagt werden. Es entstehen Ihnen keine Kosten.
Bei Kursabsagen, die später als sieben Tage vor Kursbeginn schriftlich (nur schriftliche Absage möglich) eintreffen, fallen 50% der Kursgebühr an, die Sie bitte auf das folgende Konto einzahlen:…………………………………………………………..
Alternativ kann eine Ersatzperson für den gebuchten Kurs von Ihnen gestellt werden, die dann die komplette Kursgebühr entrichtet.
Die komplette Kursgebühr ist spätestens bei Kursbeginn zu entrichten. Ausfallstunden, die Sie selbst verantworten, berechtigen Sie nicht zu einer teilweisen Gebührenrückforderung.
Ein Kursabbruch in der ersten Kursstunde oder in einer der folgenden Kursstunden berechtigt Sie nicht zu einer kompletten oder teilweisen Gebührenrückforderung.
Kommt ein Kurs durch mein Verschulden nicht zustande, erhalten Sie bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurück.
Fallen Kursstunden durch mein Verschulden aus, wird die Stunde von mir nachgeholt.
Für Einzelsitzungen:
Die Anmeldung zur Einzelsitzung muss schriftlich, per E-mail oder SMS erfolgen.
Eine Einzelsitzungsabsage muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in schriftlicher Form, als E-mail oder SMS bei mir eingegangen sein. (Termin z.B. Montag 15 Uhr – Absageeingang bei mir spätestens am Sonntag 15 Uhr) Später eingegangene Einzelterminabsagen verpflichten Sie zu der Entrichtung des vollen Gebührensatzes von……..€ für die geplante und zu spät abgesagte Stunde.
Bitte überweisen Sie die Gebühren auf folgendes Konto:………………………………
Die komplette Einzelsitzungsgebühr ist spätestens bei Begin der Einzelsitzung zu entrichten.
Ausfallstunden, die Sie selbst verantworten und nicht 24 Stunden vorher angekündigt haben, berechtigen Sie nicht zu einer Gebührenrückforderung bei bereits geleisteter Vorkasse. Diese Ausfallstunden gehen vollständig zu Ihren Lasten.
Kommt eine Einzelsitzung durch mein Verschulden nicht zustande, wird die Stunde von mir nachgeholt.